Artikel im Mannheimer Morgen von heute, Freitag, 20.07.12
Kleintiere wie Vögel, Hamster, Kaninchen oder Meerschweinchen dürfen in der Wohnung grundsätzlich gehalten werden. Für andere Tiere, insbesondere Hunde, brauchen Mieter die Zustimmung des Vermieters, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Der Gesetzgeber hat zu Tieren in der Miewohung allerdings keine konkreten Regelungen getroffen, deshalb kommt es immer wieder zu Unklarheiten. Beispiel: Yorkshire-Terrier, sie sind nach Ansicht des Landgerichtes Düsseldorf zu den Kleintieren zu zählen, wegen ihrer winzigen Ausmaße und da die Rasse nicht belle, sondern nur ein heiseres Krächzen von sich gäbe, so die Richter. Auch das Landgericht Kassel spricht sich für den Yorkshire-Terrier als Kleintier aus, zumal die Größe eher mit einem Meerschweinchen vergleichbar sei....
Unser Tipp: Von der Haltung Ihres Yorkshire-Terriers im Meerschweinchengehege raten wir nach gründlicher Überlegung dennoch ab, es würde Ihnen zwar das Gassigehen ersparen, aber irgendwie passt da was nicht..... das liegt nämlich daran, dass Meerschweinchen leider keinen Schwanz zum Wedeln haben ...!!.....