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Unserer Tiere werden nur mit Schutzvertrag und angeschlossener Schutzgebühr vermittelt. Damit möchten wir Spontankäufe verhindern und durch unsere Vermittlungsbedingungen eine gute Basis für die weitere Haltung unserer Schützlinge schaffen. Unserer Pfleglinge haben oft schon sehr viel mitgemacht und sollen nun ein endgültiges und tiergerechtes neues Zuhause finden.
In unserem Schutzvertrag sind unserer Vermittlungsbedingungen aufgelistet. Hier können Sie sich diese schon vorab durchlesen, und sollten Sie Fragen zu einigen Punkten haben, werden wir Ihnen diese auch gerne beantworten: *klick* *Anhang 1* *Anhang 2*
Die vorgenannten Bedingungen beziehen sich auf die gesamte Lebensdauer des/der vom Verein abgegebenen Meerschweinchen. (Stand: Juli 2011)
Die Schutzgebühr schützt uns und unsere Tiere, wie oben schon geschrieben, vor Spontankäufen. Da wir vollkommen ehrenamtlich arbeiten, benötigen wir dieses Geld um anfallende Tierarztkosten und Kastrationen bezahlen zu können. Die Schützgebühr beträgt bei:
| Weibchen |
20 Euro |
| kastrierten Böcke / kastrierte Weibchen |
40 Euro |
| Bockgruppe (bestehend aus zwei Tieren) |
60 Euro |
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